Kunstgeschichte

Als ich vom Urlaub heimkehre, hat mir mein Kollege einen grünen Zettel auf den Schreibtisch gelegt.

Zoll 1 klein

Es handelt sich um die Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung einer Postverzollungsstelle, wonach eine an mich gerichtete Sendung nicht zollamtlich abgefertigt werden könne. Weiter heißt es, der Zollantrag wurde aus diesem Grunde zurückgewiesen und die Sendung dem Zollamt übergeben. Ich möge die Zollbehandlung der Sendung beim Zollamt baldmöglichst beantragen und letztere innerhalb von sieben Tagen gegen Rückgabe der Paketkarte / Zollinhaltserklärung / Ersatz-Zollinhaltserklärung abholen. Ansonsten würden Verwaltungsgebühren erhoben werden. Zudem möge ich Zollantrag und Zollanmeldung / Einfuhranmeldung sowie Rechnung (zweifach) mitbringen.

Ich atme tief durch und denke nach. Da ich mit dem Zoll zuletzt zu tun hatte, als mein Kinderausweis abgelaufen war und meine nachlässigen Eltern an der österreichischen Grenze einen “Kinderersatzpass” beantragen mussten, also vor ungefähr … äh … egal. Jedenfalls habe ich keine Ahnung, um was es gehen könnte, dafür aber eine Telefonnummer, die das Amt ahnungsvoll dem grünen Papier anvertraute.

Ich rufe also bei der angegebenen Nummer an und erwische auch gleich den richtigen Gesprächspartner. Ja, erklärt dieser, das sei so: Ich müsse noch die Umsatzsteuer bezahlen.
– “Hä?”, erwidere ich eloquent.
Der Zollbeamte kennt derartige Reaktionen offensichtlich schon und bleibt geduldig. Es handele sich um einen Holzrahmen, der mir aus der Schweiz zugeschickt worden sei und ich müsse dafür nun die Einfuhrumsatzsteuer entrichten.
– “Äh …”, nehme ich den Gesprächsfaden wieder auf, “… ein Holzrahmen?”
Ich höre mein Gegenüber durchs Telefon nicken.
– “Wer schickt mir denn einen Holzrahmen zu?”, überlege ich laut, worauf der Telefonhörer ein Blättern wiedergibt und anschließend die Stimme des Zöllners: Der Absender sei ein gewisser Sala irgendwas. Jetzt endlich macht es klick bei mir: Mein Bild ist da!
– “Ja super!”, brülle ich enthusiastisch in den Hörer. “Was muss ich jetzt machen?”
Ich möge vorbeikommen, die Rechnung und ausreichend bares Geld mitbringen, lautet der erschrockene Bescheid.

Das Zollamt ist in einer anderen Stadt, nur 15 Kilometer entfernt. Also mache ich mich sofort auf den Weg. Nach kurzer Sucherei finde ich ein Gebäude, das aussieht wie ein alter Eisenbahnlagerschuppen, innen drin aber hübsch und hell renoviert ist. Ich schaue mich suchend um, sehe verschieden beschriftete Tresen und versuche den für mich geeigneten herauszufinden. Ein Mann mit Bäuchlein in den Dreißigern (der Mann, nicht das Bäuchlein) winkt mir zu. Das zu ihm gehörende Schild verkündet “Einfuhr”.

– “Ja, ich habe hier …”, beginne ich und krame in den mitgebrachten Unterlagen.
– “Geht es um den Holzrahmen?”
– “Ja. Aber … also eigentlich …”
– “Moment.”
Der Mann verschwindet im Nebenraum und kommt mit einem gelben Paket zurück, das er auf dem Tresen abstellt. Es ist auf einer Seite geöffnet.
– “Hier ist es.”
– “Also eigentlich ist es kein Holzrahmen, sondern ein Bild. Also beides. Ein Bild auf einem Holzrahmen. Logischerweise. Äh …”
Er schaut skeptisch. Möglicherweise bin ich ja ein nervöser Holzrahmenschmuggler.
– “Aha. Haben Sie die Rechnung dabei?”
Ich gebe ihm die Papiere.
– “Und sie sagen, das sei ein Kunstwerk?”
– “Wir können ja mal reingucken”, schlage ich vor.
Der Beamte verschwindet wieder im Nebenraum und kehrt kurz darauf mit einem Cutter zurück, der er auf den Tresen legt.
– “Machen Sie das mal selber.”
Ich öffne das Paket vollends und hole das gut mit Isoliermaterial verpackte Bild heraus. Es ist genauso, wie ich es mir vorgestellt habe. Das Bäuchlein macht große Augen.
– “Was ist das?”
– “Ein Bild.”
– “Aber da steht eine Zahl drauf.”
Ich erkläre ihm das Konzept mit den Zahlen, beschreibe, wie ich das Bild im Internet gesehen und wie ich es bestellt habe. Er kräuselt skeptisch die Nase.
– “Dann ist das ein Einzelstück?”
– “Das will ich hoffen.”
– “Ist das gemalt?”
– “Tja, ich habe auch noch nicht mehr gesehen als Sie. Aber ich möchte es ungern hier auspacken, sondern lieber zuhause.”
Der Beamte denkt nach und kommt dabei zu dem Schluss, dass ich wohl die Wahrheit sage.
– “Also wenn das Kunst ist, dann müssen Sie nur sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen.”
Ich bin erfreut. Der Zollmann zaubert einen Taschenrechner auf den Tisch und rechnet.
– “Da wären dann 17 Euro 55 zu entrichten”, gibt er abschließend bekannt. “Die Lagergebühren erlasse ich Ihnen.”
Ich zücke den Geldbeutel und will bezahlen, aber so schnell geht das nicht.

Mithilfe des Computers wird ein sechsseitiger Einfuhrabgabenbescheid erstellt, von dem ich das Original für den Beteiligten erhalte. Es handelt sich dabei um eine Einzelzollanmeldung mit vielen interessanten Details. Da ich leider nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich die Gesamtabgabensumme von 17,55 EUR (das ist das Währungskennzeichen für alle Betragsfelder, die nicht durch einen expliziten Währungsschlüssel gekennzeichnet sind) unter Angabe des Registrierkennzeichens für NIZZA bis zum angegebenen Fälligkeitstag an die Zollzahlstelle zahlen. Selbstverständlich unterliegt dieses Vorgehen einer genauen Berechnungsgrundlage, die sich aus Zollwert, Warennummer und Abgabensatz errechnet. Zum Glück muss ich keine Angaben über die Agrarzollmenge machen und auch eine Sicherheitsberechnung scheint vermeidbar. Die in einem etwas klein geratenen Schriftgrad gedruckte Rechtsbehelfsbelehrung überfliege ich großzügig und bleibe nur kurz an den Worten im Geltungsbereich der AO und des VwZG gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag hängen, bevor auf der vierten Seite die erleichternden Worte Befund: ein Gemälde (Einzelstück) auftauchen. Auch die Beschauanordnung (Volle Gesamtbeschau) und der Präferenznachweis (Begünstigung beantragt: 100, gewährt: 100) klingen gut. Hingegen erscheinen mir die Angaben zum Thema Angewandtes Kontingent (Es liegen keine Daten eines angewendeten Kontingents vor) etwas fahrlässig. Aber ich will nicht zu kleinlich sein, schließlich müssen keine Angewandte Sonderfallangaben gemacht werden und ich erhalte trotzdem das Häkchen Abschliessend festgesetzt.

Jetzt darf ich zahlen und erhalte dafür eine sehr amtlich aussehende Quittung mit einem richtigen Stempel:

Zoll 2 klein

Anschließend übernehme ich das Behältnis samt zollamtlich bestätigtem Kunstinhalt mit meinen dafür vorgesehenen Extremitäten, sorge für eine dem Verkehr angemessene Befestigung des Kunstcontainers im Auto und fahre unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften und Gesetze ordnungsgemäß heim.

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4 Gedanken zu „Kunstgeschichte

  1. Was der Zollbeamte wohl sagen würde, wenn Du eine Minute bestellt hättest? Auf http://www.doyouhaveaminute.ch kann man Minuten kaufen. Eine Minute ist ein Papierschnitt im Rahmen, ähnlich der gekauften Zahl.

    Gibt’s so was wie ‘ne Zeitsteuer? Und wie hoch wäre dann wohl die Umsatzsteuer?

    Gilt sowas dann als zeitgenössische Kunst? ;-)

  2. Pingback: Dia-Blog » Blog Archive » Kalaallit Nunaat (sisamat)

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