Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane:*
- Daumen: 20%
- Zeigefinger: 10%
- Mittelfinger: 5%
Verblüffend: Dieses Verhältnis ändert sich in eklatanter Weise, zeigt man eines der beschriebenen Körperteile fremden Leuten.**
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* Aus den Versicherungsbedingungen einer Kfz-Schutzbriefversicherung