Nach den gestrigen Vorüberlegungen, was die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) für uns als Blogbetreiber wohl bedeuten mag, hier gleich mal ein nettes Beispiel. Da wir die Webseite Nudemen Clock von Francis Lam sehr hübsch finden, haben wir euch einen Screenshot davon gemacht und auf die Seite verlinkt.
Ist das jetzt für Kinder ab 0 Jahren geeignet? Oder erst ab 6? Ab 12? Ab 16? Oder erst ab 18 Jahren? Sollen wir den Beitrag ab 18 Uhr, 20 Uhr oder 22 Uhr online stellen? Und wann morgens wieder vom Netz nehmen? Gefährdet schon der Screenshot die Kinder oder Jugendlichen? Oder ist erst das bewegte Bild problematisch?
Ähnliche Fragen hat bereits vor einigen Monaten der AK Zensur in einem “Praxistest zum Mitmachen” gestellt. Dabei fällt man reihenweise auf die Schnauze, denn die Altersklassifizierung nach dem Gesetz ist etwas für Experten. Probiert es selber aus.
[Der Presurfer hat’s gefunden.]