Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem darf das Fahrzeug nicht von einem Fahrer gefahren werden, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Ich schlage ergänzend vor:
Versicherungsbedingungen dürfen nicht von Versicherungskaufleuten, Versicherungsagenten, Versicherungsjuristen oder anderen Mitarbeitern von Versicherungen verfasst werden, wenn dies dazu führen kann, dass die Person, die diese Versicherungsbedingungen nicht nur aus einem behämmert angelegten Word-Dokument wort- und satzweise herauskopieren muss, sondern nebenher noch dafür zu sorgen hat, dass sämtliche darin angelegten Tippfehler und sprachlichen Unzulänglichkeiten daraus zu verschwinden haben, in ihrer Not zu alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln greifen muss, um diesen Wahnsinn zu überstehen und dadurch nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen, verkehrsgerechten Heimfahrt in der Lage ist.“
Hick.