Behördendeutsch

Ich zitiere aus dem amtlichen Schreiben einer deutschen Behörde:

Ein Anspruch der genannten Art kann zu einem Ruhen des Leistungsanspruches nach §… Abs. 3 bzw. §… Abs. 4 SGB… führen; das heißt, dass für die gleiche Zeit die beantragte Leistung grundsätzlich nicht zusätzlich daneben gezahlt werden kann. […] ist aber in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet, […] während der Zeit des Ruhens […] auch dann zu gewähren, wenn sie die oben genannten Zahlungen von Ihnen tatsächlich nicht erhält. Diese Zahlung hat zur Folge, dass eventuelle Ansprüche […] an Sie, die […] noch bestehen sollten, mit dieser Anzeige […] bis zur Höhe der von hier gezahlten Leistung übergehen (§… Abs. 3 bzw. §… Abs. 4 SGB…; §… SGB…). Sie können damit – vorausgesetzt es besteht ein solcher Anspruch – nur noch […] mit befreiender Wirkung zahlen. Wenn Sie […] eine Zahlung leisten, werden Sie von einer eventuellen Verpflichtung nicht befreit (§… BGB). Diese genannte Folge tritt dann nicht ein, wenn Sie die geforderte Zahlung inzwischen […] geleistet haben sollten. Ein möglicher Anspruchsübergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht verpfändet oder gepfändet werden kann (§… Abs. 2 SGB…). Sollte ein Anspruch […] anerkannt oder festgestellt werden, bitte ich mir umgehend Art, Höhe und Zahlungszeitraum mitzuteilen. Ich werde dann prüfen, ob und in welcher Höhe ein Ruhen des Leistungsanspruchs eingetreten ist und Ihnen umgehend die Höhe der auf mich übergegangenen Ansprüche beziffern. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass Zahlungen […] Sie nicht von der Zahlungspflicht an mich befreien (§… BGB).”

Bis hierhin kommt einem der Text ziemlich bekannt vor – nämlich unverständlich. Der Sinn des Unterfangens ist klar: Die Behörde ringt dich mit der ihr eigenen Sprache nieder, du legst dich auf den Boden und winselst: “Wo muss ich unterschreiben?” Klappt eigentlich immer.

Umso erstaunter war ich, als ich den Schlusssatz des Schreibens las:

“Ich bitte um Verständnis, wenn meine Ausführungen für Sie eventuell schwer verständlich bleiben. Sie müssen im Grunde nur vermeiden, Zahlungen wegen der genannten Forderung […] zu leisten.”

Das finde ich jetzt mal eine brilliante Neuerung der Behörde im Umgang mit dem Bürger: Zuerst alles juristenfest machen und anschließend auf Deutsch erklären, worum es eigentlich geht. Jetzt könnte man das Konzept noch verfeinern, den letzten Satz an den Anfang stellen und den Rest ins Kleingedruckte nehmen.

Und plötzlich passt auch die Steuererklärung auf einen Bierdeckel.

Ein Gedanke zu „Behördendeutsch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.