besten Dank für die schriftliche, dreiseitige Einladung zur Veranstaltung „Social Media – Was man kann und was man darf“. Leider hast du es weder im Anschreiben, noch im Programm oder gar dem Anmeldeformular geschafft, mir das Datum der Veranstaltung zu verraten. Daher empfehle ich dir umgekehrt, eine Veranstaltung zum Thema: „Wie lade ich zu einer Veranstaltung ein – Was man kann und was man darf, ohne sinnlos Porto zu vergeuden und seine Zwangsmitglieder zu verärgern“ zu besuchen.
Schöne Grüße,
Dein Zwangsmitglied
PS: Ja, ich weiß, du hast das Datum vorsichtshalber ins Internet geschrieben. Aber kann ich diesen Informationen trauen?
Da bin ich aber auf die Antwort gespannt. Es wird sich einer zwingen müssen…
hihi, ich hab mit der IHK Reutlingen seit 2007 immer wieder Briefwechsel wegen nicht bezahlter Gebühren.. Ständiger Mahngrund von denen: 70 Euro. Bezahlen werde ich die nicht :D
@Helmut: Das kann man nicht.
@A.S.: Das darf man nicht.