Schon GEZahlt!

An die
Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln

22. Mai 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

schönen Dank für Ihren freundlichen Brief, in dem Sie uns darauf hinweisen, dass wir als Unternehmen verpflichtet sind, Autoradios auch im gewerblich genutzten Pkw bei Ihnen anzumelden und Rundfunkgebühren dafür zu entrichten.
Wie Sie mit einem Blick in Ihren Computer feststellen können, tun wir dies bereits seit fast sechs Jahren und haben seither 944,83 € an Ihre Vereinigung überwiesen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  • Haben Sie keinen Blick in Ihren Computer geworfen, bevor Sie uns den Brief schrieben?
  • Haben Sie das Porto für diesen Brief in Höhe von 0,25 € mit unseren Gebühren bezahlt?
  • Haben Sie vor, uns diesen Betrag zurückzuerstatten?

Im letzten Absatz schreiben Sie, dass wir gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind. Im Kleingedruckten wird dazu ausgeführt, dass wir zur Beantwortung dieser Frage auch dann verpflichtet sind, wenn wir schon als Teilnehmer bei Ihnen gemeldet sind.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  • Warum sollen wir auf eine Frage eingehen, deren Antwort Sie schon kennen?
  • Warum sollen wir dafür Porto aufwenden oder 0,14 € pro Minute für Telefon/Fax bezahlen?
  • Warum geben Sie keine E-Mail- oder Webadresse an, die wir kostenlos erreichen könnten?

Bei der letzten derartigen Befragung haben wir das Formular wunschgemäß ausgefüllt und außerdem unsere Adresse korrigiert. Auf Ihrem Brief ist unser Firmennamen aber nach wie vor falsch geschrieben.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  • Wenn Sie uns Fragebögen schicken, lesen Sie dann auch die dazugehörige Antwort?
  • Wenn Sie die Antwort lesen, geben Sie sie dann auch in Ihren Computer ein?
  • Wenn sie in Ihrem Computer ist, … ach egal.

Mit freundlichen Grüßen

schon gezahlt

PS: Auf diese Antwort können Sie kostengünstig unter www.dia-blog.de/?p=668 antworten.

2 Gedanken zu „Schon GEZahlt!

  1. Zeitsparender ist die Variante, Briefe der GEZ einfach aufzuessen, die wieder auszuspeien und den Inhalt an die GEZ zurück zu senden.

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