Verhältnisse (18)

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane:*

  • Daumen: 20%
  • Zeigefinger: 10%
  • Mittelfinger: 5%

Verblüffend: Dieses Verhältnis ändert sich in eklatanter Weise, zeigt man eines der beschriebenen Körperteile fremden Leuten.**

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* Aus den Versicherungsbedingungen einer Kfz-Schutzbriefversicherung

2 Gedanken zu „Verhältnisse (18)

  1. Und der Ringfinger? Und der kleine Finger? Und addiert sich das? So dass etwa bei Verlust des Daumens, Zeige- und Mittelfingers gar 35 Prozent rauskämen? Und was passiert, wenn man einem Starenkasten den ausgestreckten Ringfinger zeigt? Oder gar den Zeigefinger?

  2. Ringfinger und kleiner Finger bringen ebenfalls 5%, beim Polizisten hingegen nichts – es sei denn, er hat einen Sehfehler.

    In der Tat werden mehrere Finger addiert, es können also beim Verlust aller Finger 45% erreicht werden. Die ganze Hand bringt allerdings 55%.

    Ein Starenkasten ist als amtliches Gerät ebenfalls beleidigungsfähig. Je nach Richter und Einkommen variieren hier aber die zu erzielenden Beträge.

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